Die Bezirkshauptmannschaft Scheibbs informiert:
Alle Rinder im Alter von über 4 Monaten sollen gegen Rauschbrand geimpft werden, wenn sie
a) auf Hausweiden und Gemeinschaftsweiden gesömmert werden sollen, welche in
Gebieten liegen, die rauschbrandgefährdet sind oder
a) auf rauschbrandgefährliche Almen und Weiden verbracht werden sollen, die sich in
einem anderen Verwaltungsbezirk oder in einem anderen Bundesland befinden.
Im Verwaltungsbezirk Scheibbs sind
das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinden Gaming, Göstling/Ybbs, Gresten,
Gresten/Land, Lunz/See, Puchenstuben, Randegg, Reinsberg, Scheibbs,
St.Anton/J., St.Georgen/L. und Wang;
weiters die Gebiete der Katastralgemeinden Feichsen, Rogatsboden, Sölling und
Söllingerwald der Gemeinde Purgstall, sowie die Katastralgemeinde Lonitzberg der
Gemeinde Steinakirchen/F.
als "rauschbrandgefährliche Weideplätze" ausgewiesen.
Bei Viehverlusten wird vom Bund nur mehr eine Unterstützung gewährt, wenn eine
positive Befundung auf Rauschbrand (Clostridium chauvoei) durch die AGES
Mödling.
Bei Vorliegen von Pararauschbrand (Clostridium septicum, Clostridium spp.) erfolgt keine Unterstützung !