Impfberechtigt sind alle Personen über 60 Jahre, sowie weiterhin alle Personengruppen die bereits impfberechtigt waren.
Warteliste:
Alle Personen die noch nicht impfberechtigt sind, können sich in eine Warteliste eintragen.
Sollten am Ende eines Impftages (ab ca. 18 Uhr) noch Impfdosen übrig bleiben, werden Personen aus der Warteliste angerufen. Vorraussetzung ist, dass Sie innerhalb von 30 Minuten in einem Impfzentrum eintreffen können.